KONUS-GÄSTEKARTE

Ab dem 01.01.2005 haben Sie bei ihrem Urlaub im Schwarzwald in vielen Städten und Gemeinden einen sensationellen Vorteil - Sie erhalten die KONUS-Gästekarte und können damit Busse und Bahnen gratis nutzen!

Die Gästekarte ist mit dem KONUS-Symbol versehen und wird damit - neben vielen anderen Leistungen - zum Freifahrschein. Sie zahlen lediglich die übliche Kurtaxe. Der pauschalierte Beförderungsanteil, den die Gemeinde abführt, beträgt 21 Cent pro Übernachtung. Die KONUS-Gästekarte gilt im eingetragenen Zeitraum ihres Aufenthaltes in allen Bussen und Schienenbahnen der teilnehmenden Verkehrsverbünde als Fahrausweis.






Es gelten folgende Nutzungsbedingungen:

Nur vollständig ausgefüllte KONUS-Gästekarten sind in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis als Fahrausweis gültig. Die KONUS-Gästekarte gilt in allen Nahverkehrszügen gemäß der dortigen Regelung in der 2. Klasse, die Nutzung der 1. Klasse ist ausgenommen.



In welchem Gebiet ist KONUS gültig ?




Die KONUS-Gästekarte gilt als Fahrausweis auf den Strecken aller Busse und Bahnen innerhalb und zwischen den beteiligten Verkehrsverbünden. Ausgenommen sind IC- und ICE-Verbindungen sowie die Nutzung von Bergbahnen.



Wo erhalte ich die KONUS-Gästekarte?

Bei ihrer Anmeldung erhalten Sie die KONUS-Gästekarte (Kurkarte), die Sie auch gleich als Fahrschein nutzen können.